Düpierte Diplomaten
Bereits am 27. Juli war unter der Schirmherrschaft Malaysias von Vertretern der philippinischen Regierung und der Moro Islamischen Befreiungsfront (MILF), der gegenwärtig bedeutendsten und größten Organi- sation des muslimischen Widerstands, das sogenannte MoA-AD (Memorandum of Agreement on Ancestral Domain, Memorandum zur Vereinbarung über eine Heimstätte) ausgehandelt worden.
An jenem 5. August, so jedenfalls sah es die Etikette vor, sollte es in einer feierlichen Zeremonie unter- zeichnet werden. Die Vertragspartner und hohe geladene ausländische Gäste, unter ihnen die in Manila akkreditierten Botschafter der USA, Australiens und Japans sowie der Sonderemissär der Organisation der Islamischen Konferenz, waren bereits in der malaysischen Metropole Kuala Lumpur, als der Oberste Ge- richtshof der Philippinen im letzten Moment mittels einer einstweiligen Verfügung die offizielle Vertrags- unterzeichnung torpedierte.
Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang in der Geschichte internationaler Diplomatie. Das Gericht in Manila begründete seinen Last-Minute-Akt damit, es müsse prüfen, ob kurzfristig eingereichten Petitionen philip- pinischer Regionalpolitiker und Geschäftsleute stattzugeben sei, die meinen, das MoA-AD verstoße gegen geltendes Recht und die Verfassung.
Unverzüglich machten sich allseits Wut und Enttäuschung breit. In Kuala Lumpur mußten sich hochran- gige Diplomaten nolens volens wie düpierte Deppen vorkommen. Die Verhandlungsführer Manilas schlich- en sich kleinlaut vom Parkett. Und der ansonsten stets um Contenance bemühte Chefunterhändler der MILF, Mohagher Iqbal, hatte sichtlich Mühe, nicht aus der Haut zu fahren.
»Die philippinische Regierung«, so Iqbals erster Kommentar, »muß sich schämen, sich vor Vertretern der internationalen Gemeinschaft dermaßen blamiert zu haben. Selbst der Gastgeber, die Regierung Malay- sias, hat dem MoA-AD vollumfänglich zugestimmt.«
Wenngleich das MoA-AD lediglich Konsenspunkte zwischen den Vertragspartnern und eine Art Roadmap in Richtung Frieden entwirft, bedeutet es längst keinen abschließenden und rechtsverbindlichen Friedens- vertrag. Selbst wenn ein solcher Vertrag unterzeichnet worden wäre und in Kraft träte, müßten immer noch Nichtmuslime und Angehörige der indigenen Völker (lumad) im Rahmen der neuen Regierung der Bangsamoro, wie sich die Urbevölkerung selbst nennt, per Plebiszit darüber entscheiden, ob sie einer solchen Verwaltung zustimmen oder sie ablehnen.
Schließlich wäre in einer gesonderten Abstimmung möglicherweise ein Verfassungsänderung nötig, die das bestehende präsidiale Regierungssystem zugunsten eines parlamentarischen und föderalen Systems änderte. Danach besäße die Bangsamoro-Regierung auch nicht automatisch die Oberhoheit über jenes Land der Ahnen, auf dem beispielsweise heute internationale Bergwerksgesellschaften agieren oder Bod- enschätze aufgrund bestehender Gesetze und Abkommen mit ausländischen Firmen und lokalen (nicht- muslimischen) Großgrundbesitzern abgebaut werden.
Der Zentralregierung bliebe theoretisch immer noch die Möglichkeit, im »nationalen Interesse« den »Notstand« auszurufen, um nicht die Kontrolle über Energiequellen wie Erdgas oder Öl zu verlieren.
Ob die MILF-Führung ihrem Anliegen nähergekommen ist, wenigstens einen Teil des Grund und Bodens ihrer Ahnen, die bis zu Beginn der US-amerikanischen Kolonialherrschaft (1898–1946) nahezu ganz Min- danao Sulu und Palawan besiedelt und kontrolliert hatten, ist gegenwärtig nicht eindeutig auszumachen. Gegenüber jW hatte einst der (2003 verstorbene) MILF-Vorsitzende Hashim Salamat kategorisch erklärt: »Ein unabhängiges Bangsamoro ist nicht verhandelbar. Reden und verhandeln läßt sich einzig über dess- en genaues Territorium.« @ https://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Philippinen/kriegswolken.html
