Naturschutzgebiet
Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland,Österreich und der Schweiz durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich be- zeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschafts- schutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind.
Ziel ist es, Pflanzen wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Natur- schutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschicht- lichen Gründen,wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es hand- elt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.
Rechtsgrundlage
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet zählt zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bietet. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Natur- schutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen.
Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind.Naturschutzgebiete wurden in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland durch das abgebildete grüne Schild mit dem Weißkopfseeadler, in der früheren DDR bzw. in den neuen Bundesländern mit dem unten stehenden gelben Schild mit der Waldohreule gekennzeichnet.
Das grüne Dreieck mit der schwarzen Flugbildzeichnung eines schwebenden Seeadlers geht auf den Maler und Graphiker Hans Troschel zurück, der als Naturliebhaber auch das Buch Am See der Milane schrieb. Das Schild mit der Eule wurde von Kurt Kretschmann aus Bad Freienwalde entworfen und wird inzwischen im gesamten Bundesgebiet zur Ausweisung der Schutzgebiete verwendet.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Ver- änderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Es gilt ein so genanntes ab- solutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber zulässt, kann der Allgemeinheit ein Zugang ermöglicht werden.
Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundes- naturschutzgesetzbuches. Naturschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Über- nahme.
Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwäg- ung überwunden werden. Ein Beispiel vom 14. April 2003 für eine entsprechende Verordnung gibt es für das Naturschutzgebiet Oberes Pfefferfließ, Brandenburg, hier wird der „Schutzzweck“ des Gebietes aus- führlich wiedergegeben.
1995 bestanden in Deutschland 5.314 Naturschutzgebiete auf einer Fläche von 6.845 km², die größten Flächen fallen dabei auf Bayern mit 1.416 km² und Niedersachsen mit 1.275 km². Die Zahl der Natur- schutzgebiete ist seitdem weiter gewachsen.Neben dem Naturschutzgebiet kennt das Bundesnaturschutz- gesetz weitere Schutzmöglichkeiten,die mehr oder weniger streng ausfallen und unterschiedlichen Zweck- en dienen:
Besonderer Gebietsschutz: Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Natur- parke,
Schutz einzelner Landschaftsteile: Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile
Schutz von Arten und Biotopen: Biotopschutz
Europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000. Link: de.academic.ru/dic.nsf/dewiki
