Steuersysteme

Philippinen Steuersysteme

Die wichtigsten philippinischen Steuern beinhalten: Steu- ern auf Einkommen und Gewinne, Steuern auf Transak- tionen sowie die Steuern auf Eigentum.

Steuern vom Einkommen und Gewinne sind die Einkomm- ensteuer und Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Aktien der Aktien und Immobilien.

Individuelle ansässigen Ausländer,die daraus ihre Einkünf- te aus allen Quellen auf den Philippinen und im Ausland besteuert werden von 1-35% auf die Brutto Erträge (die sich aus einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis) und

netto ohne Ausgleich (Geschäfts-und andere) sind Einkommen besteuert werden: zwanzig Prozent (20%) auf Lizenzgebühren, Preise und Gewinne. Zwanzig Prozent (20%) Interesse an Bank hinterlegen und Re- gelungen ersetzen, und fünf Prozent (5%) Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Immobilien.

Einkommen

Ausländer/innen müssen nur das im Land selber erzielte Einkommen versteuern. Die Steuerbehörden unterscheiden jedoch zwischen resident aliens (Aufenthaltsdauer unbestimmt) und nonresident aliens (zeitlich befristeter Arbeitsvertrag).

Der Steuersätze betragen je nach Einkommen 5-32 % (Stand 2009). Lohnneben- und Naturalleistungen (Krankenversicherung, Dienstwohnung, Firmenfahrzeug, Reisespesen und andere fringe benefits) werden zum Einkommen dazugerechnet. Auch Kapitalerträge und Grundstücksgewinne müssen versteuert wer- den.

Fachkräften werden die Steuern in der Regel bereits vom Lohn abgezogen. Nonresident aliens, welche nicht erwerbstätig sind, müssen bis spätestens am 15. April des Folgejah-res eine Steuererklärung einreichen. Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen.

Doppelbesteuerung

Die Schweiz und die Philippinen haben 1998 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppel-besteuerungen geschlossen. Nähere Auskunft darüber erteilt die Eidgenössische Steuer-verwaltung in Bern. Link: swissemigration

Beschränkte oder Unbeschränkte Steuerpflicht / DBA Philippinen

Ein Ehepaar lebte seit Juli 2006 für 3 Jahre auf den Philippinen und hat dort für eine dt. Firma gearbeitet. Im Frühjahr 2009 haben wir uns dafür entschieden zum 30.06.2009 wieder nach Deutschland zurückzu- kehren. Nach einer längeren Reise sind wir nachweislich wieder am 2.8.2009 in Deutschland eingereist.

Persönliche Daten der Familie:

Beurlaubter Beamter - Beratertätigkeit für eine deutsche Consultingfirma in den Philippinen bis zum 30. 6.2009. Ab 1.7.2009 Pension aus öffentl. Kasse - voll versteuert.

Ehefrau war Beamtin mit Ruhegehaltsbezügen und lebte ebenfalls auf den Philippinen. Ihre Pension wurde in den 3 Jahren in Deutschland unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 EStG voll versteuert. In Deutschland hatten wir eine Wohnung angemeldet, die wir jeweils im Urlaub (pro Jahr ca. 3 Wochen) regelmäßig benutzten. Wie wird generell dieser Fall steuerrechtlich behandelt ?

1.) Zunächst sind Sie wegen der Wohnung, die Sie die gesamte Zeit im Inland hatten, auch im Jahre 2009 im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.

2.) Ansässig i.S.d. DBA D/PH waren Sie in der Zeit bis 30.06.2009 in den Ph und ab 01.07.2009 in D, da Sie in beiden Staaten einen Wohnsitz hatten, sich jedoch der Lebensmittelpunkt bis 30.06.2009 in den Philippinen befand.

3.) Es kommt daher darauf an, wie das DBA D/PH die Besteuerungsrechte auf die beiden Staaten verteilt

4.) Das Besteuerungsrecht für Ihre selbständigen Einkünfte des Jahres 2009 haben nach Art. 7 DBA D/Ph die Philippinen. Diese Einkünfte stehen nach § 32b EStG unter Progressionsvorbehalt, d.h. die Einkünfte werden bei Ermittlung des inländischen Steuersatzes berücksichtigt.

5.) Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus den öffentlichen (deutschen) Kassen hat nach Art. 18 DBA D/Ph Deutschland, sodass diese Einkünfte hier versteuert werden.

6.) Zusammengefasst müssen Sie im Jahre 2009 eine Einkommensteuererklärung gemeinsam mit Ihrer Frau abgeben, in denen die Beamtenbezüge als inländische Einkünfte (Anlage N) erklärt werden. Ihre Einkünfte aus den Philippinen müssen dort erklärt werden und in der deutschen Steuererklärung als ausländische DBA-befreite Einkünfte angesetzt werden (Anlage AUS).

Die Ausführungen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit sind zu korrigieren, da man für eine deutsche Firma als Angestellter gearbeitet hatte. Nach Art. 15 Abs. 1 DBA D/Ph sind diese Einkünfte grundsätzlich in dem Staat zu besteuern, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, also in Ihrem Fall in den Philippinen.

Ausnahmen hierzu gibt es nur, wenn Sie Ihre Tätigkeit übers Jahr auch in D ausgeübt hätten, wovon ich aber nicht ausgehe.

Insofern sind diese Ausführungen dahingehend zu korrigieren, dass man Ihre philippinischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Ph zu versteuert hatte und diese in der inländischen Steuererklärung in der Anlage AUS wieder als DBA-freigestellte Einkünfte erklären müssen.

Ruheständler

Meistens haben normale deutsche Ruheständler (Rentner, Pensionäre, etc.) nur eine geringe monatliche Rente von ca. 1.000 € zur Verfügung. Diese reicht in den meisten Fällen in Europa gerade so aus, um einigermaßen überleben und über die Runden zu kommen.

Auf den Philippinen sind 1000,00 Euro ca. 65.000 Pesos. Eine Hausmiete kostet, je nach Standard und Wohnlage, zwischen 3.000 bis 8.000 Peso monatlich. Strom und Wasser – ca. 3.000 Peso. Lebensmittel ca. 8.000 – 10.000 Peso (fürstlich nach europäischen Standard gegessen), insgesamt hoch angesetzt mit max. 21.000 Peso monatlich zum sehr gutem Überleben.

Bleiben ca. 44.000 Peso (676,00 Euro) zum monatlichem Vergnügen (Island Hopping, Landreisen, Beach- es, Shopping, etc.). Das kann man sich in Europa von seiner Rente nicht leisten.